Ist Teilzeit Lifestyle oder im Dienste des Kapitals?

In den Medien wird aktuell getrommelt: „Die Arbeitnehmer:innen bevorzugen Teilzeitarbeit, weil sie der Meinung sind, es zahlt sich steuerlich nicht aus Vollzeit zu arbeiten bzw. Vollzeit entspricht nicht mehr der gegenwärtigen Vorstellung von Work-Life-Balance“. Dabei wird der Hauptgrund für Teilzeit übersehen. Der absoluten Gewinner von Teilzeitarbeit ist nämlich das Kapital. Deshalb wird es von diesem seit Jahren gefördert und ausgebaut. 2008 lag die durchschnittliche Beschäftigung pro Woche noch bei 41,1 Stunden, 2023 beträgt sie nur noch 37,6 Stunden.

Hintergrund für diesen Gewinn des Kapitals ist Paragraph 19d im Arbeitszeitgesetz, der Teilzeitarbeit regelt. Dieser legt fest, dass Teilzeitarbeitnehmer bis zur Normalarbeitszeit des jeweiligen Kollektivvertrags nur Mehrarbeit leisten.

Wo liegt jetzt der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstanden? Es ist eigentlich sehr einfach: Mehrarbeit wird, wenn sie innerhalb von 3 Monaten verbraucht wird, eins zu eins verbraucht (wie bei einem Zeitkonto.) Erst wenn diese Stunden nach 3 Monaten nicht verbraucht werden, müssen diese mit einem Zuschlag von 25 Prozent ausbezahlt werden. Überstunden liegen erst dann vor, wenn die wöchentliche oder auch die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Die Bezahlung für Überstunden regelt grundsätzlich der Paragraph 10 des Arbeitszeitgesetzes, jedoch kann der Kollektivvertrag auch günstigere Regelungen vorsehen. Zum Beispiel, dass es für eine Überstunde als Grundvergütung mehr als den Normalstundensatz gibt oder dass der Zuschlag für Überstunden sogar mehr als 50 Prozent ausmacht.

Aber sehen wir uns dies an einem Beispiel an. Mitarbeiter M.V. arbeitet als Handelsangestellter in einer Vollzeitbeschäftigung. Er ist als Verkäufer neu im Unternehmen, ihm wurden jedoch das Maximum an Vordienstzeiten angerechnet. Deshalb ist er in der Gruppe C, Stufe 3 im 7. Jahr eingestuft und verdient somit 2391 Euro brutto. Hat M.V. keine zusätzliche Vereinbarung zu den Überstunden, bekommt er, wenn statt 38,5 Stunden pro Woche 43,5 Stunden pro Woche arbeitet (das sind 5 Stunden Mehrleistung pro Woche) am Ende des Monats 2391 Euro brutto Gehalt zusätzlich 6,495 Normalstunden in der Höhe von 91,14 Euro brutto (Der Kollektivvertrag regelt, dass zwischen 38,5 und der 40 Wochenstunden Mehrarbeit vorliegt. Diese wird mit den Normalstundensatz ohne Zuschläge bezahlt.) und 15,155 Überstundengrundstunden (2391 durch 158 = Grundstundenteiler mal 15,155). Mit 3,5 Überstunden pro Woche mal 4,33 (= durchschnittliche Wochen pro Monat) ergibt das 229,30 Euro plus zusätzlich 15,155 Stunden mit 50v Überstundenzuschlag in der Höhe von 114,65 Euro brutto. Also hätte M.V. in diesem Monat 2 826,09 Euro brutto verdient – ohne Berücksichtigung von Steuererleichterungen sind das netto 2066,61 Euro. Für die Mehrleistung von 5 Stunden pro Woche bekommt M.V. 233,63 Euro netto mehr im Monat.

Mitarbeiterin I.T. ist ebenfalls Handelsangestellte, ihr wurden auch 7 Vordienstjahre angerechnet. Der Dienstgeber vereinbart mit ihr jedoch einen Teilzeitvertrag mit 33,5 Stunden pro Woche. Dadurch hat sie ein monatliches Gehalt von 2080,48 Euro brutto (2391 durch 38,5 x 33,5). So wie M.V. macht I. T. im ersten Monat 21,65 Mehrstunden (5 Stunden pro Woche). Was bekommt sie am Ende des Monats? 2080,48 Euro brutto oder 1660,67 Euro netto. Wer ist schuld? Der Paragraph 19d Arbeitszeitgesetz, weil sie erst, wenn sie diese Stunden die nächsten 2 Monate nicht 1:1 verbraucht (dafür sorgt sicher der Arbeitgeber), sie dafür einen Zuschlag von 25 Prozent erhält. Verbraucht I.T. diese Stunden tatsächlich nicht, bekommt sie nach drei Monaten 21,67 Mehrstunden. Diese Stunden sind wie Normalarbeitszeit zu rechnen (C3 Vollzeit ist 2391durch 38,5 durch 4,33) mit einem Stundensatz von 14,34 Euro brutto plus 25 Prozent Zuschlag von 3,59 Euro brutto. 21,65 mal 17,93 Euro ergibt dann einen Aufschlag von 388,18 Euro brutto. I.T. würde im 3 Monaten, wenn die Mehrstunden nicht verbraucht werden, 2468,60 Euro brutto bekommen. Das sind 1861,62 netto.

Für die Mehrleistung von 5 Stunden pro Woche bekommt I.T. 200,95 Euro netto mehr im Monat. Aber nur, wenn dies ihr Arbeitgeber will und sie die Mehrleistung nicht innerhalb von 3 Monaten eins zu eins abbaut. Wo ist da die Gleichbehandlung? Beide leisten um 5 Stunden mehr als vereinbart! Warum ist I.T. auf die Einteilung durch den Arbeitgeber angewiesen, damit sie überhaupt einen Zuschlag bekommt. Wir können „nur“ unsere Arbeitsleistung verkaufen! Wenn ich meinen Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag 30 Stunden pro Woche verkaufe, muss die 31. Stunde eine Überstunde sein! Wenn ich zum Fleischhauer gehe und der fragt: „Darf’s a bissl mehr sein?“, dann muss ich das Mehr an Ware sofort bezahlen und nicht erst nach drei Monaten, wenn ich die Wurst auch gegessen habe!

Es mag ganz wenige Fälle geben, wo der Grund für Teilzeit tatsächlich am Lifestyle liegt oder weil der steuerliche Vorteil falsch verstandenen wurde (= Vollzeit zahlt sich eh nicht aus)! Aber der wahre Grund für Teilzeit ist der Gewinn des Kapitals!

Über die weiteren Folgen dieses System haben wir noch gar nicht gesprochen. M.V. zahlt durch die entstehende Sozialversicherungsabgabe monatlich mehr in sein Pensionskonto ein, hat bei Arbeitslosigkeit auch eine höhere Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld und das Krankengeld ist dadurch ebenfalls höher.

In der Realität gibt es häufig einen weiteren bitteren Beigeschmack. M.V. bekommt von seinem Dienstgeber einen All-in Vertrag mit 2391 Euro brutto Grundgehalt und 409 Euro brutto zusätzlich zur Deckung aller Mehr- und Überstunden. Die jährlich verpflichtende Überprüfung, ob die Mehrzahlung tatsächlich die geleisteten Mehr- und Überstunden abdeckt, wird zum Nachteil des Mitarbeiters oftmals nicht korrekt durchgeführt. Bei Mitarbeiterin I.T. wird die Teilzeit vom Dienstgeber so eingesetzt, dass die Mehrleistung immer eins zu eins verbraucht wird, er aber Arbeitsspitzen abdecken kann.

Fazit: Gewinner der Teilzeit sind eindeutig die Unternehmen, weil sie Mehrleistung zuschlagsfrei erhalten, uns aber weißmachen, dass wir flexible Arbeitszeiten wollen. Dass die Arbeitszeit selbstbestimmt festgelegt wird, ist im realen Arbeitsleben die Ausnahme. Meist hat der Arbeitnehmer nur Einfluss auf eine Sache: Habe ich einen Job oder habe ich keinen Job. In der Regel wird der Dienstgeber darüber bestimmen, ob man nach 3 Monaten noch ein Mehrarbeitszeitguthaben hat, das mit einem Zuschlag ausbezahlt wird.

Bleiberecht für Idris Kaplan

Presseaussendung des „Idris Kaplan Solidaritäts-Komitees” vom 02.04.20245 (Wien/Tirol)

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Medienvertreter:innen,

Bild von der Solidaritätskundgebung für Iris Kaplan vor dem Polizeianhaltezentrum in WienWährend gegenwärtig medial, zu Recht, breit zur politischen Lage in der Türkei und den durchs Land rollenden Verhaftungswellen berichtet wird, und das oberste Verwaltungs- und Verfassungsgericht Griechenlands (SET) gerade urteilte, dass die Türkei kein sicheres Drittland ist, steht in Österreich der in der Türkei politisch verfolgte, junge Kurde Idris Kaplan, vor der Abschiebung.

Idris Kaplan, ist ein 29-jähriger junger Kurde der vor 3 Jahren nach Österreich kam, um um Asyl anzusuchen. Wie viele Kurd:innen und Demokrat:innen nicht nur für die Rechte der Kurden aktiv engagiert, sondern auch solidarisch mit dem Selbstverwaltungsprojekt „Rojava“ (zu dessen tobenden Kampf um Kobanê gegen die Mörderbanden des IS er gerade 18 Jahre wurde), fürchtete er nach der Festnahme seines Onkels, als nächster an der Reihe zu sein. Und in der Tat versuchte ihn nur kurz nach seiner Flucht die türkische Polizei auch aufzusuchen.

Bekanntlich ist dazu nicht nur der seinerzeitige Vorsitzende der linksdemokratischen HDP, Selahattin Demirtaş, für den seinerzeitigen „dringenden Aufruf“ für Kobanê „auf die Straße zu gehen und diejenigen zu unterstützen, die bereits auf der Straße sind, um gegen die Angriffe des IS und gegen das Embargo der AKP-Regierung zu protestieren”, zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden, sondern urteilt die gleichgeschaltete türkische Rachejustiz in diesem Zusammenhang seither Kurd:innen zu Hauf ab.

Idris ist ein bestens integrierter junger Mann, der sich eine Zukunft in Österreich aufgebaut hat und dessen Abschiebung nicht nur für ihn, sondern auch für sein Umfeld einen großen Verlust bedeuten würde.

Er hat sich in den letzten Jahren aktiv in die Gesellschaft eingegliedert. Er hat Deutschkurse absolviert, spricht die Sprache gut und ist in lokalen Vereinen sowie EU-Projekten engagiert. Auch im Sportbereich ist er fest in ein Team eingebunden und trägt dort positiv zum Gemeinschaftsleben bei. Zudem hat er bereits eine Arbeitsstelle gefunden und wäre bereit, eine Lehre zu beginnen, wenn ihm ein dauerhafter Aufenthalt gewährt wird.

Sein soziales Umfeld, bestehend aus Freund:innen, Kolleg:innen und Unterstützer:innen, schätzt ihn als verlässliche, engagierte und freundliche Person. Idris ist weder straffällig geworden, noch liegt sonst irgendeine Beanstandung gegen ihn vor – im Gegenteil zeigt er vielmehr einen unbändigen Willen sich aktiv in die hiesige Gemeinschaft und ins Gemeinwesen zu integrieren und nach fortschrittlichen Werten aktiv zu ihnen beizutragen.

Am Wochenende wurde Idris überraschend in seiner Wohnung in Wörgl festgenommen und nach Wien zur Abschiebung überstellt. Da er erkrankt war bzw. ist wurde seiner Abschiebung per Passagierflug in die Türkei vorgestern Montag noch in letzter Sekunde abgebrochen und er wieder zurück ins PAZ Hernalser Gürtel gebracht, wo er derzeit festgehalten wird – wo er auch jederzeit zu einem Interview zu seinem Fall zur Verfügung stünde.

Idris ist gegen seine Abschiebung zwischenzeitlich in Hungerstreik getreten. Sein Anwalt reichte juristisch unterdessen eine Schubhaftbeschwerde sowie eine außerordentliche Revision und ein Ansuchen um aufschiebende Wirkung ein.

Die Abschiebung eines jungen, gut integrierten Menschen, der sich eine berufliche und soziale Existenz in Österreich aufgebaut hat und dem in der Türkei Verfolgung und Inhaftierung aufgrund seiner demokratischen Einstellung droht, erscheint weder verhältnismäßig noch im Interesse unserer Gesellschaft. Idris verdient die Möglichkeit, hier zu bleiben, seinen Weg fortzusetzen und weiterhin einen positiven Beitrag zu leisten. Dafür haben gestern Nachmittag auch sogleich Dutzende Menschen an einer umgehenden Eilkundgebung für das Bleiberecht von Idris teilgenommen. Wir haben auch eine Unterschriftenkampagne gestartet, die innerhalb von 24 Stunden fast 500 Unterstützerinnen erreicht hat.

https://www.openpetition.eu/at/petition/online/stoppt-die-abschiebung-unter-zwang-von-idris-bleiberecht-fuer-idris

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen
Idris Kaplan Solidaritäts-Komitee
___________________________________________
Kontakt:
Berrin B.: 0676 / 757586
Elisabeth S.: 0676 /4327950
Helin C.: 0676 / 9115824

Die Herbstlohnrunde 2024: Kapital radikal – Teil 4 (Podcast – Episode 118)

Das Politische Quartett
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Die Herbstlohnrunde 2024: Kapital radikal – Teil 4 (Podcast – Episode 118)
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In der 118. Ausgabe unseres Podcasts „Das Politische Quartett“ beschäftigen wir uns dieses Mal – wie immer im Rahmen einer vierteiligen Serie – mit der Herbstlohnrunde 2024. Schon lange waren die Versuche des Kapitals, sich bei Kollektivvertragsverhandlungen auf unsere Kosten zu sanieren, nicht mehr so radikal.

 

Die Herbstlohnrunde 2024: Kapital radikal – Teil 3 (Podcast – Episode 117)

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Die Herbstlohnrunde 2024: Kapital radikal – Teil 3 (Podcast – Episode 117)
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In der 117. Ausgabe unseres Podcasts „Das Politische Quartett“ beschäftigen wir uns dieses Mal – wie immer im Rahmen einer vierteiligen Serie – mit der Herbstlohnrunde 2024. Schon lange waren die Versuche des Kapitals, sich bei Kollektivvertragsverhandlungen auf unsere Kosten zu sanieren, nicht mehr so radikal. In dieser Folge geht es um die Kollektivvertragshandlungen im Handel, die zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht abgeschlossen waren. In Anbetracht des Jubels des Handelsverbandes über das Weihnachtsgeschäft wissen wir allerdings mittlerweile, wie frech ihr Gejammer über angeblich zu hohe Lohnforderungen war.

 

Das kommentierte Rechtsextremismus-Barometer des Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW)

Andreas Kranebitter und Johanna Willmann haben November 2024 das Rechtsextremis-Barometer des Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) präsentiert. Bei einer Online-Befragung im April und Mai 2024 wurden 2.198 Personen der österreichischen Wohnbevölkerung im Alter zwischen 16 und 75 Jahren befragt. Beim ersten Durchlesen der “Summary” erinnerte ich mich spontan an die Unterlagen, wie rechtspopulistische Argumente entlarvt werden können und wie mit Vorurteilen umgegangen werden kann. Weiterlesen

Die Herbstlohnrunde 2024: Kapital radikal – Teil 2 (Podcast – Episode 116)

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Die Herbstlohnrunde 2024: Kapital radikal – Teil 2 (Podcast – Episode 116)
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In der 116. Ausgabe unseres Podcasts „Das Politische Quartett“ beschäftigen wir uns dieses Mal – wie immer im Rahmen einer vierteiligen Serie – mit der Herbstlohnrunde 2024. Schon lange waren die Versuche des Kapitals, sich bei Kollektivvertragsverhandlungen auf unsere Kosten zu sanieren, nicht mehr so radikal. In dieser Folge geht es insbesondere um die Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst und in der Sozialwirtschaft.

 

Die Herbstlohnrunde 2024: Kapital radikal – Teil 1 (Podcast – Episode 115)

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Die Herbstlohnrunde 2024: Kapital radikal – Teil 1 (Podcast – Episode 115)
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In der 115. Ausgabe unseres Podcasts „Das Politische Quartett“ beschäftigen wir uns dieses Mal – wie immer im Rahmen einer vierteiligen Serie – mit der Herbstlohnrunde 2024. Schon lange waren die Versuche des Kapitals, sich bei Kollektivvertragsverhandlungen auf unsere Kosten zu sanieren, nicht mehr so radikal. Ein guter Grund, sich im ersten Teil genauer anzusehen, was Kollektivverträge aus Perspektive der Arbeiter*innenklasse wirklich sind.

 

Festung Europa versus internationalistische Tradition der Arbeiter*innenbewegung – Teil 4 (Podcast – Episode 114)

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Festung Europa versus internationalistische Tradition der Arbeiter*innenbewegung – Teil 4 (Podcast – Episode 114)
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In der 114. Ausgabe unseres Podcasts „Das Politische Quartett“ beschäftigen wir uns dieses Mal – wie immer im Rahmen einer vierteiligen Serie – mit der Unmenschlichkeit der EU und Österreichs, die das Recht auf Asyl mittlerweile mit Füßen treten. Im letzten Teil der Serie erläutern wir, wie in unseren Augen ein menschlicher und v.a. auch sozialdemokratischer, also internationalistischer, Umgang mit Flucht und Migration aussehen würde.

 

Festung Europa versus internationalistische Tradition der Arbeiter*innenbewegung – Teil 3 (Podcast – Episode 113)

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Festung Europa versus internationalistische Tradition der Arbeiter*innenbewegung – Teil 3 (Podcast – Episode 113)
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In der 113. Ausgabe unseres Podcasts „Das Politische Quartett“ beschäftigen wir uns dieses Mal – wie immer im Rahmen einer vierteiligen Serie – mit der Unmenschlichkeit der EU und Österreichs, die das Recht auf Asyl mittlerweile mit Füßen treten. In dieser Folge beschäftigen wir uns mit der Entstehung des modernen Rechts auf Asyl als Konsequenz aus der Shoa und des Nationalsozialismus.

Festung Europa versus internationalistische Tradition der Arbeiter*innenbewegung – Teil 2 (Podcast – Episode 112)

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Festung Europa versus internationalistische Tradition der Arbeiter*innenbewegung – Teil 2 (Podcast – Episode 112)
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In der 112. Ausgabe unseres Podcasts „Das Politische Quartett“ beschäftigen wir uns dieses Mal – wie immer im Rahmen einer vierteiligen Serie – mit der Unmenschlichkeit der EU und Österreichs, die das Recht auf Asyl mittlerweile mit Füßen treten. Wie konnte es dazu kommen, dass das einst extrem solidarische Österreich, das 1945, 1956, 1968 und 1989ff stolz darauf war Hunderttausende bis Millionen Flüchtlinge aufzunehmen, zu einem Hort des Rassismus wurde?

 

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